Normenarbeit

Normen zu den verschiedensten Aspekten sind stets ein Treiber der Bahntechnik gewesen. Auch in der Lichttechnik hat man für die Trans-Europäischen Verkehre früh auf einheitliche Standards gesetzt. Wir sind seit vielen Jahren aktives Mitglied im Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (DIN-FSF) und gestalten die Normen in unserem Bereich mit. Wir kennen die relevante Normenentwicklung aus erster Hand und treiben Verbesserungen aktiv voran.

 

Leuchten in Eisenbahnen in Europa unterliegen den TSI, EN und UIC-Vorschriften. Vorgeschrieben sind stets im Dreieck angeordnete weisse Leuchten und rote Schlusseuchten. Sie gelten als Signale, sodass nicht die Sichtweite des Fahrers, sondern die Erkennbarkeit durch einen Betrachter das Messkriterium ist. Daher wird nicht die Beleuchtungsstärke wie bei Strassenbahnen, sondern die Lichtstärke in Candela (cd) gemessen. Die Messung hat im System zu erfolgen, Lichtverluste durch z.B. bauseitige Frontscheiben sind  zu berüsichtigen. Zusätzlich werden Scheinwerfer – meist Fernscheinwerfer- eingebaut. Im Bereich der europäischen Staaten sind Werte für die Lichtstärken vorgegeben, die Scheinwerfer einhalten müssen.

 

Unsere Eisenbahnleuchten werden nach folgenden Normen entwickelt:
· Licht EN 15153-1
· Licht UIC 534 / 532
· Licht TSI LOC & PAS
· Licht GOST (Russische Norm)
· EMV EN 50121-3-2
· Vibration IEC 61373
Unsere LED-Platinen für den Eisenbahnbereich wurden geprüft nach EN 45545, HL 3 für R24/R25

 

Die Konstruktion von Strassenbahnen unterliegt zunächst der “Verordnung über den Bau und Betrieb von Strassenbahnen” (BOStrab). Weitere Vorgaben sind der der ECE zu entnehmen. Aus Sicherheitsgründen werden allgemein an den Stirnseiten die gleichen Leuchtenarten vorgesehen, die auch bei einem Kfz. vorgeschrieben sind. Bei der Konstruktion sind die in der ECE beschriebenen Anbringungsmasse zu beachten. Zusätzlich sind bei Bahnleuchten die Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, die sich oft vom Einsatz im Kfz unterscheiden: Brandschutzbestimmungen, Wärmebelastung, längerer Einsatz, Eingangsspannung und Spannungstoleranzen, Schutzart IP. Da Strassenbahnen in manchen Fällen links der Strasse fahren, wird zur Vermeidung der Blendung durch rechtsgerichtetes asymmetrisches Abblendlicht meist der Einsatz symmetrischer Scheinwerfer vorgeschrieben. Gemessen wird die Beleuchtungsstärke in Lux.

 

Die genannten Vorschriften liegen bei uns vor und werden bei Konstruktionsvorschlägen beachtet. Handmessungen im Verlauf der Konstruktion zur Verifizierung der Kundenforderungen werden in unserer eigenen Messstation durchgeführt. Endgültige, dokumentierte Messungen lassen wir in einem lichttechnischen Institut erstellen.